Veranstaltungshelfer anmelden? Eine Kurzinformation.

Ein Turnier, Reiterfest oder sonstige Veranstaltung ohne Helfer durchzuführen ist unmöglich. Oft mischen sich dabei Familienmitglieder unter Vereinsleute und andere freiwillige Helfer. Viele Veranstalter sind sich nicht im klaren darüber, wie diese helfenden Hände sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen sind. Wer muss denn für solche Veranstaltungen angemeldet werden, und wer nicht? Wir helfen Ihnen bei der Bewertung Ihrer Mithelfer!


  1. Entschädigung

Sobald Sie Ihrem Helfer eine Entschädigung für die erbrachte Arbeit zukommen lassen, müssen Sie diesen sozialversicherungsrechtlich anmelden. Dazu zählen pauschale, oder stundenweise abgerechnete Geldbeträge, Trinkgelder und Sachbezüge. Wer also für die Hilfe beim Weinfest 10 Kisten Veltliner, oder für die Betreuung der Kassa beim Clubturnier einen Schulreit-10erBlock bekommt, muss angemeldet werden.

Ausnahme: Die Verpflegung der Helfer mit Speis und Trank gilt nicht als Sachbezug!

2. Vereinsmitglieder und Familienangehörige

Bei Vereinsmitgliedern wird davon ausgegangen, dass sie Ihrem Verein

  • freiwillig und
  • unentgeltlich

zur Hand gehen, deshalb müssen Sie nicht bei der GKK gemeldet werden.  Bei Familienangehörigen von Mitgliedern wird vermutet, dass diese eine Entlohnung erhalten, also ein Dienstverhältnis besteht. Sollten diese auch freiwillig und unentgeltlich mithelfen, ist es sinnvoll dies in einer kurzen schriftlichen Vereinbarung festzuhalten, um es im Falle einer Prüfung nachweisen zu können.

Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte gerne unter Angabe Ihrer Mitgliedsnummer an presse@noeps.at! Ihr NÖ Pferdesportverband unterstützt Sie gerne bei der sozialversicherungsrechtlichen Absicherung Ihrer Pferdeveranstaltung!